16
Dez
2011
PRESSEMITTEILUNG des BV 16.12.2011
Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Feuerwehrbeamte?

Der Berufsverband Feuerwehr kritisiert die Überlegungen des Rechnungshofpräsidenten Herrn Meyer-Abich auf das schärfste. Herr Meyer-Abich verkennt, dass Feuerwehrbeamte bei einer 48-Stundenwoche eine Lebensarbeitsleistung von Kollegen erbringen, die mit 68 Jahren in Pension gehen. Würde Herr Meyer-Abich seinem eigenen Denkmodell folgen, müsste die Forderung für alle anderen Beschäftigten der FHH hier ins Verhältnis gesetzt werden.
Auch hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu einem Rechtsstreit vor dem EuGH (C-229/08) angegeben, dass ein Feuerwehrmann in Deutschland  in seinem ordinären Arbeitsbereich aus arbeitsmedizinischen Gründen maximal bis zum 50. Lebensjahr beschäftigt wird (siehe Urteilsbegründung Punkt 41 bis 44).
Hier wartet der Berufsverband Feuerwehr noch auf die daraus resultierende Umsetzung. Obwohl das Thema schon beim Innensenator und beim Bürgermeister angesprochen wurde, fanden leider bis zu diesem Zeitpunkt keine weiterführenden Gespräche statt.



Daniel Dahlke
Landesvorsitzender Hamburg
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. Dezember 2011 um 18:58 Uhr
 

Inhalt

Landesverbände des BV

Statistik


Besucher:310115