Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hamburg am Freitag, die Klage von drei Kollegen wegen rechtswidriger Urlaubsberechnung zuzulassen, stellen wir einen Musterantrag für Euch auf unserer Homepage zur Verfügung.
Grund für diese Klage ist die Auffassung, dass unsere Mehrarbeit (Freizeiten) nicht dazu genutzt werden darf, um den gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub zu erreichen. Auch widerspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz, dass Feuerwehrbeamte mit ihren Urlaubsansprüchen nicht sechs Wochen Erholungsurlaub erreichen können, im Gegensatz zu Verwaltungsbeamten. Die Praxis, für einen 24 Stundendienst 2 Urlaubstage zu berechnen, ist rechtswidrig.
Um Eure Ansprüche zu wahren, solltet Ihr den Antrag bis zum Jahresende eingereicht haben.
Vorstand
Landesverband Hamburg