Ziele
Ziele
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Grundsätzliche Ziele:
- Die Teilnahme als Partner an Verhandlungen und die Unterstützung bei Entscheidungen für unsere Mitglieder
- Aufbau eines bundesweiten Netzwerkes und einer Interessenvertretung für alle hauptberuflichen Feuerwehrleute
- reger Informationsaustausch, um überhaupt erst einmal von den kommunalen Bedingungen, Problemen und Unterschieden bei den Feuerwehren zu erfahren
Besondere Ziele (z.T. abhängig von kommunalen Gegebenheiten):
- politische Anerkennung einer wöchentlichen Arbeitszeit, wie sie für alle anderen Beamten im Bundesland auch gilt
(für Hamburg: 40-Std-Woche, bis dahin 48 Stunden mit Doppelschichten an den WE) - Keine leistungsorientierte Bezahlung, da „Leistung“ im Bereich Feuerwehr nicht objektiv messbar
- Erhalt bzw. Ausbau der Feuerwehrzulage
- Anerkennung von Bereitschaftszeit als Arbeitszeit
- Keine weiteren Kürzungen bei Personal- und Material
- sozial verträgliche Dienstpläne unter Einbeziehung der Wünsche und Vorstellungen der Mitarbeiter (für Hamburg: Fester Dienstplan mit langfristig planbaren Freizeiten und drei Wachabteilungen, keine Rufbereitschaften)
- Nutzung von transparenten Personalplanungsprogrammen, die den Erfordernissen des Schichtdienstes gerecht werden (für Hamburg: Umstellung bei SP-Expert von 5 Tage Woche auf Schichten, um die Transparenz den Kollegen gegenüber zu erhöhen)
- Rettungsdienst bei den Feuerwehren
- Angemessene Zuschläge für Nachtdienste und Feiertage sowie steuerfreie Erschwerniszulagen
- Angemessener Urlaubsanspruch für Schichtdienstleistende
- Anerkennung als Beruf
- Feuerwehr nicht mehr nur als kommunale sondern Landesaufgabe (analog der Landespolizei) Rücknahme der Kürzungen Sonderzuwendungen
- Freie Heilfürsorge ohne Beitragszahlungen und für alle
- Ballungsraumzulage
- Anerkennung von Berufskrankheiten wie z.B. Bandscheibenschäden aufgrund der Belastung auf dem RTW
- Zweigeteilte Laufbahn / prüfungsfreie Überleitung, langfristig Abschaffung des mittleren Dienstes - eigene Besoldungsgruppe „F“ analog der
Besoldungsgruppe „R“ für Richter (dadurch die Möglichkeit, gefährdete Zulagen in ein Grundgehalt zu integrieren, damit zu erhalten und vor allem
ruhegehaltsfähig zu machen) - einheitlicher Tarifvertrag "Feuerwehr" für hauptamtliche- und Werkfeuerwehren
- Keine Verlängerung der Lebensarbeitszeit sondern Verkürzung auf 55 wie in Europa allgemein üblich (hier Einbeziehung der Forderung nach 40-Stunden-
Woche und Nutzung eines Lebensarbeitszeitkontos - Neuberechnung der Pensionsansprüche nach altem Vorbild